Welkom bij Recreatiebedrijf In ons Huys
In ons Huys
Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen



In Ons Huys

Noordstroeërweg 1-5
1777 NG Hippolytushoef

www.inonshuys.nl
Tel: 0031227-511423

info@inonshuys.nl

Die allgemeinen Bestimmungen gelten für den gesamten Freizeitpark (einschließlich der Verkaufsgrundstücke), das Hotel Westinn und die Mietobjekte in Italien.

1. Der Eigentümer des Chalets muss mindestens 18 Jahre alt sein, darf sich nicht unter der Adresse des Erholungsparks anmelden und eine Familie darf nicht mehr als 2           Chalets/Häuser im Erholungspark besitzen.

2. Auf einer Parzelle ist maximal 1 Chalet, 1 Schuppen und 1 Auto erlaubt.

3. Jeder, der sich für einen Dauer- oder Saisonplatz anmeldet, verpflichtet sich zum Anschluss an Abwasser Abwasser, Wasser und Strom.

4. Es ist nicht erlaubt, Autos, Motorräder, Boote und Anhänger zu reparieren, zu lackieren, zu entrosten und zu renovieren.

5. Es ist nicht erlaubt, Gruben und Löcher auf dem Gelände zu machen.

6. Nur das Auto des Mieters der Parzelle ist auf dem Gelände erlaubt. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie Ihr Auto innerhalb der Grundstücksgrenzen zu parken, nicht auf Wegen und Gras. Wir bitten Sie, die Benutzung Ihres Autos auf ein Minimum zu beschränken und nur im Schritttempo zu fahren. Wenn Sie sich nicht an die Geschwindigkeit halten, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen den Zugang mit dem Auto zu verweigern.

7. Die Wertmarke, mit der die Schranke aktiviert wird, ist streng persönlich und darf nicht an andere weitergegeben werden. Bei missbräuchlicher Verwendung wird die Zufahrt mit dem Auto verweigert. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie keine Autos von Besuchern auf das Gelände lassen.

8. Sie dürfen keine Schuss- oder Stichwaffen bei sich haben.

9. Sie dürfen keine Gegenstände zum Verkauf anbieten, sammeln oder verlosen.

10. An Sonntagen und in der Hochsaison sind keine Tischlerarbeiten, übermäßiges Brechen oder Hacken erlaubt. Während der Hochsaison in irgendeiner Weise umzugestalten, nur nach Vereinbarung.

11. Es ist nicht erlaubt, oben ohne zu gehen, sich zu sonnen oder nackt zu laufen.

12. Übermäßiger Lärm oder Musik ist zwischen 22:00 und 08:00 Uhr nicht erlaubt.

13. Der Freizeitpark bietet eine gute Gelegenheit, Abfälle getrennt zu entsorgen. Im Zusammenhang mit Geruchsbelästigung sollten Sie Ihre Abfälle in zugebundenen Tüten in die Müllcontainer geben und den Container anschließend verschließen. Für Papier und Glas stehen separate Container zur Verfügung, bitte benutzen Sie diese. Grünabfälle können Sie im Wald hinter der Rezeption entsorgen. Nur Grünabfälle! Bitte entsorgen Sie keine Grünabfälle am Eingang des Waldes. Bitte werfen Sie Fischabfälle oder Muscheln ins Meer.

14. Es ist nicht erlaubt, Sperrmüll, Kühlschränke, Waschmaschinen, Gartenmöbel, chemische Abfälle usw. in oder bei den Containern abzuladen. Diese müssen Sie selbst zu einer Mülldeponie bringen. Unsere Container sind nur für Hausmüll, Papier und Glas bestimmt.

15. Das Mähen des Rasens und das Schneiden der Hecken müssen Sie selbst durchführen oder von einem unserer Mitarbeiter gegen Bezahlung erledigen lassen. Bitte lassen Sie die Bäume auf unserem Gelände in Ruhe, wir schneiden sie selbst. An den Bäumen rund um den Erholungspark dürfen Sie nichts machen. Wenn nötig, werden wir sie selbst beschneiden und pflegen. Wenn Sie sie dennoch anfassen, stellen wir Ihnen die Kosten für die Reparatur in Rechnung.

16. Es ist nicht gestattet, die Farbe Ihres Wohnwagens ohne Rücksprache zu ändern.

17. Das Abstellen von Bootsanhängern und Anhängern auf den Parkplätzen und Wegen ist nicht gestattet.

18. Sie müssen eine Auffangwanne mit Dach für einen Öltank haben.

19. Es dürfen keine Eintrittskarten für den Verkauf am/im Wohnwagen am schwarzen Brett an der Rezeption ausgehängt werden.

20. Es ist verboten, Installationen, die Ihnen nicht gehören, zu berühren: Strom, Wasser, Abwasser, usw. nur nach Vereinbarung.

21. Wer eine Parzelle mietet, verpflichtet sich, die Parzelle zu pflegen (im weitesten Sinne des Wortes) nicht zu verunreinigen und sie nicht als Lagerplatz zu nutzen.

22. Besucher, die nicht über Nacht bleiben, brauchen sich nicht zu melden, aber Sie sind verantwortlich für Besucher. Das Parken des Autos Ihrer Besucher ist im Park nicht erlaubt. Wenn Ihre Gäste über Nacht bleiben, müssen sie Die Kosten betragen 2,80 € pro Person und Nacht. (€ 1.50 Kurtaxe und 1,30 € Parkgebühr).

23. Es ist nicht gestattet, Ihre Unterkunft ohne Genehmigung des Erholungsparks zu vermieten. Es ist nicht erlaubt Die Vermietung von Unterkünften an "Arbeitsmigranten" ist nicht gestattet. Die Vermietung für weniger als 1 Monat ist nicht gestattet. Wenn Sie vom Erholungspark die Erlaubnis erhalten, Ihre Unterkunft für einen längeren Zeitraum an Dritte zu vermieten, müssen Sie vor der Ankunft des Gastes eine Übernachtungsliste vorlegen oder per Post schicken. Wird die Unterkunft vermietet, betragen die Kosten 25,00 € pro Unterkunft und Monat. Die Mieter müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen kennen und einhalten. Sollte der Erholungspark durch den Mieter belästigt werden, wird der Zugang zum Erholungspark verweigert.

24. Vermietungen, die kürzer als 1 Monat dauern, sind nur über den Erholungspark möglich. Der Erholungspark vermietet nicht alle Häuser und Chalets. Chalets, die älter als 3 Jahre sind, deren Wartung überfällig ist oder die keine Zentralheizung haben, können nicht über den Erholungspark vermietet werden. Für die Vermietung durch den Park fallen Kosten an, die beim Freizeitpark erfragt werden können.

25. Es dürfen keine Gasflaschen mit einem Gewicht von mehr als 13 kg im oder um das Chalet herum mitgeführt werden. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie das Verfallsdatum des Gasschlauchs jährlich überprüfen und ggf. erneuern.

26. Die Kosten für die Verstopfung des Abflusses am Wohnwagen zum Hauptabwasserkanal, gehen zu Lasten des Urlaubers. Die Kosten für Schäden an Wasser-, Gas- und/oder Stromleitungen sind ebenfalls vom Urlauber zu tragen. Die Kosten werden mit € 35,00 pro Stunde ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

27. Gelegentlich kann es vorkommen, dass ein zu hoher Stromverbrauch zu einem Ausfall der Stromversorgung führt. Achten Sie darauf, was Sie einstecken, bevor Sie Geräte benutzen. Der Grund dafür ist, dass Sie nur eine begrenzte Amperezahl zur Verfügung haben und nicht alles gleichzeitig benutzen können. Wenn der Strom zu oft ausfällt, müssen Sie für die Wiederherstellung der Stromversorgung Ihres Wohnwagens/Chalets eine Gebühr entrichten.

28. Es ist verboten, Nadelbäume zu pflanzen, nur einheimische Baumarten sind erlaubt.

29. Max. 2 Hunde sind erlaubt. Haustiere müssen an der Leine geführt werden. Ihr(e) Haustier(e) dürfen keine Belästigung für Ihre Mitbewohner darstellen. Unfälle können passieren, aber bitte räumen Sie hinterher auf machen Sie sie sauber. Haustiere sind auf dem Spielplatz und auf der Tierweide nicht erlaubt.

30. Beim Verkauf eines Wohnwagens/Chalets werden 4% für ein Chalet bis € 1000,00, 3% bis € 20000,00 und 2% ab € 20001,00 berechnet. Ab € 20001,00 wird ein Aufschlag auf den Verkaufspreis des Wohnwagens/Chalets erhoben. Ein Umtausch ist nicht zulässig.

31. Der Verwalter hat jederzeit das Recht, den Verkauf des Wohnwagens/Chalets abzulehnen und den Stellplatz zu behalten wenn der Wohnwagen zu alt ist, der Verwalter mit dem neuen Käufer nicht einverstanden ist, usw. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, dem Käufer einen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

32. Vom 1. November bis zum 1. April ist der Platz geschlossen. Natürlich können Sie zu Fuß zu Ihrem Chalet kommen, aber nicht mit dem Auto. Aufgrund von Renovierungsarbeiten (in Verbindung mit schweren/großen Elementen) können Sie jederzeit an der Rezeption oder telefonisch um Zutritt zum Gelände bitten. Bitte beachten Sie, dass Sie dies rechtzeitig angeben sollten, da nicht immer jemand anwesend ist. Zu dieser Entscheidung sind wir aufgrund der extremen Nässe der letzten Jahre gekommen. Es geht ständig alles kaputt und diese Maßnahme hält das Gelände in einem Stück.

33. Die Zahlung der Jahresmiete ist bis zum 15. Januar fällig. Danach berechnen wir 1% Zinsen pro Monat plus Verwaltungskosten. Wird die volle Miete nicht bis zum 1. Juli des Vertragsjahres gezahlt, endet der Vertrag von Rechts wegen ohne weitere Kündigung. Der Wohnwagen/das Chalet bleibt in unserem Besitz, bis die Miete bezahlt ist. Wenn die Zahlung vor dem 1. Januar vor dem neuen Vertragsjahr erfolgt, können Sie das Kreditlimit von 100,00 € abziehen.

34. Das Personal des recreatiepark, Hotel Westinn, Vermietungen und Camping in Italien ist berechtigt, Personen, die sich nicht an diese Regeln halten oder den reibungslosen Ablauf des Platzes auf andere Weise stören oder gestört haben, vom Platz zu verweisen oder ihnen den Zutritt zu verweigern, ohne dass der gezahlte Mietpreis erstattet wird. Die oben genannten Regeln leiten sich von den geltenden Recron-Regeln ab und stehen mit diesen im Einklang. Etwaige Streitigkeiten werden von uns ebenfalls gemäß den Recron-Bedingungen behandelt.

35. Der recreatiepark, Hotel Westinn, Vermietungen und Camping in Italien kann nicht haftbar gemacht werden für Diebstahl, Verlust und/oder Beschädigung von Gütern und/oder Unfälle und/oder Verletzungen von Personen während oder als Folge eines Aufenthalts im recreatiepark, Hotel Westinn, Vermietungen und Camping in Italien . Ebenso wenig kann eine Haftung für den Ausfall von technischen Einrichtungen und/oder Stromausfällen und/oder Ausfällen von Einrichtungen und Anlagen im recreatiepark, Hotel Westinn, Vermietungen und Camping in Italien übernommen werden.

Allgemeine Bedingungen Wohnwagen/Chalet, Bau und Umbau auf dem Grundstück recreatiepark Wiringherlant.

Wohnwagen/Chalet:
Beim Kauf eines neuen Wohnwagens/Chalets wird erwartet, dass Sie dies vor dem Kauf mit dem Verwalter besprechen. Die Gesamtfläche des Wohnwagens sollte 48 m2 und die Höhe 3,30 m nicht überschreiten. Der Wohnwagen darf nicht länger als 10 Meter sein. Hiervon kann nur nach Rücksprache im Einzelfall abgewichen werden. Ein L- oder T-förmiger Anbau ist bei Wohnwagen aus Holz oder dauerhaftem Kunststoff (nicht Aluminium) zulässig. Der Anbau darf nicht breiter sein als der Wohnwagen selbst. Sie müssen dem Verwalter zunächst eine Situationszeichnung vorlegen, die dann in Absprache mit Ihnen geprüft wird. Der Bau ist nur auf Parzellen mit einer Fläche von 150 m2 oder mehr erlaubt.

Schuppen:
Die Fläche des Schuppens darf in Verbindung mit Ihrem Wohnwagen oder Chalet insgesamt 48 m2 nicht überschreiten und nicht höher als 2,5 m sein, eine Markise darf nicht mehr als 1 m vom Schuppen entfernt sein. Der Schuppen muss von anderen Gegenständen getrennt sein, mit Ausnahme einer Kiste. Das Material sollte immer aus Holz oder dauerhaftem Kunststoff sein und ein Spitzdach ist obligatorisch.

Kiste:
Die Kiste darf nicht mehr als 3 m3 fassen, d. h. 1,5 m hoch, 1 m tief und 2 m lang sein. Auch sie darf nur aus Holz oder haltbarem Kunststoff bestehen.

Umzäunung:
Der Zaun des Grundstücks sollte vorne nicht höher als 80 cm und an den Seiten und hinten nicht höher als 1,50 m sein. Wenn Sie am Rand des Grundstücks stehen, ist es erlaubt, hinten einen Zaun von maximal 1,80 m Höhe zu errichten.

Schüssel:
Eine Satellitenschüssel für das Fernsehen ist erlaubt, sofern sie einen Durchmesser von 60 cm nicht überschreitet. Außerdem muss die Schüssel mit ihrer Unterseite in Kontakt mit dem Wohnwagen/Chalet bleiben.

Pflasterung:
Es ist verboten, mehr als 50 % des Grundstücks zu pflastern, ausgenommen die Oberfläche des Wohnwagens/Chalets. Es ist verboten, Beton zu gießen.

Sicherheit:
Bei der Erneuerung Ihres Chalets/Wohnwagens müssen die Abstände zu den Nachbarn aus Gründen des Brandschutzes mindestens 3 Meter betragen, auch der Schuppen muss dies vorsehen.

In allen Fällen, die nicht abgedeckt sind, entscheidet der Verwalter. Die Direktion kann jederzeit Ergänzungen vornehmen und auf Vorgänge hinweisen. Jeder, der einen Vertrag mit unserem Park abschließt, muss die allgemeinen Bedingungen, einschließlich der RECRON-Bedingungen, zur Kenntnis nehmen. Änderungen sind vorbehalten.

Stornierungsbedingungen;

Hotelzimmer, Hotelchalets und hotelzimmer Kuurhuys:
Der Gast kann bis zu 3 Tage vor der Ankunft kostenlos stornieren. Der Gast zahlt die erste Nacht
wenn er/sie innerhalb von 3 Tagen vor der Ankunft storniert. Wenn der Gast nicht anreist, zahlt er den Gesamtpreis.

Villen, Chalets und Zelte:
Wird ein Vertrag storniert, fallen folgende Stornogebühren an: bei Stornierung mehr als 90 Tage vor dem Anreisedatum: 15% des vereinbarten Preises, bei Stornierung innerhalb von 90 bis 60 Tagen vor dem Anreisedatum: 50% des vereinbarten Preises, bei Stornierung innerhalb von 60 bis 30 Tagen vor dem Anreisedatum: 75% des vereinbarten Preises, bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor dem Anreisedatum: 90% des vereinbarten Preises, bei Stornierung am Tag des Anreisedatums: 100% des vereinbarten Preises.